Ab dem kommenden Sonntag, 28. März 2021 findet die nächste online-Veranstaltung des
Nürtinger Instituts Wissenschaft Weiterdenken zum Jahrestag 1979 der verheimlichten
Kernschmelze im US-Kernkraftwerk von Harrisburg, Three Mile Island statt.
Alle Interessenten können wieder hier auf dieser Website wichtige und bisher unveröffentlichte Hintergrundinformationen über das Auftreten dieser verheimlichten katastrophalen Super-GAUs, der Kernschmelzen bekommen.
Diese Liste der "schwarzen Schwäne" von wirklich massiv eingetretenen
Kernschadensfällen wird heutzutage immer noch skandalös von den Atomlobbyisten in
Wissenschaft, Wirtschaft und Politik verschwiegen. So glaubt unsere Bundesregierung
immer noch an "weiße Schwäne" (siehe dazu den Wissenschaftstheoretiker Karl Popper),
an eine absolute Reaktorsicherheit (siehe Bundesministerium für nukleare Sicherheit?), bei
der nach den Sicherheitsvorschriften (2011, für DWR,SWR) ein Kernschadensfall höchstens
einmal in 100 000 Jahren eintritt. Unsere Kernschmelz-Liste enthält dagegen aber seit 70
Jahren alle 2-3 Jahre auftretenden technischen Unfällen mit ihren gefährlichen Emissionen
von riesiger, tödlicher, langstrahlender Radioaktivität, die uns Menschen, ja die gesamte
Menschheit weiterhin, noch Millionen von Jahren mit schmerzhafter Krebserkrankung
vergiftet. Vor 10 Jahren hat uns die Regierung Merkel die bis nächstes Jahr dauernde
Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke als "Atomausstieg" verkaufen wollen. Ein Blick in
das nur betriebswirtschaftlich begründete Ausstiegsgesetz (Paragraph 12a) von 2011
beweist eindeutig diesen Umstand, dass damals keinerlei Schäden oder Gefahren der
Kerntechnik aufgeführt wurden. So hätten im nächsten Jahr die Energieriesen (RWE, Eon,
EnBW und Vattenfall) natürlich auch ihre Kernkraftwerke einfach weiterlaufen lassen
können. Jetzt müssen wir als Bürger wegen diesem Granaten -Fehler der Frau Merkel ihre
Milliarden schweren Klagen mit unserem Steuergeld bezahlen.
Mit diesem plötzlichen Auftreten von unvorhersehbaren Kernschmelzen kann aber nach
dem Atomgesetz § 7.1(2) keine Vorsorge getroffen werden, um Schäden beim Betrieb eines
Kernkraftwerks zu verhindern. Das bedeutet aber, dass alle deutschen und europäischen
Kernkraftwerke keinerlei Betriebsgenehmigung besitzen! Sie müssen deshalb sofort
abgeschaltet werden!
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