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Alfred Dürr

Online-Veranstaltung: Geheime Kernschmelze-Liste

Ab dem kommenden Sonntag, 28. März 2021 findet die nächste online-Veranstaltung des

Nürtinger Instituts Wissenschaft Weiterdenken zum Jahrestag 1979 der verheimlichten

Kernschmelze im US-Kernkraftwerk von Harrisburg, Three Mile Island statt.


Alle Interessenten können wieder hier auf dieser Website wichtige und bisher unveröffentlichte Hintergrundinformationen über das Auftreten dieser verheimlichten katastrophalen Super-GAUs, der Kernschmelzen bekommen.


Diese Liste der "schwarzen Schwäne" von wirklich massiv eingetretenen

Kernschadensfällen wird heutzutage immer noch skandalös von den Atomlobbyisten in

Wissenschaft, Wirtschaft und Politik verschwiegen. So glaubt unsere Bundesregierung

immer noch an "weiße Schwäne" (siehe dazu den Wissenschaftstheoretiker Karl Popper),

an eine absolute Reaktorsicherheit (siehe Bundesministerium für nukleare Sicherheit?), bei

der nach den Sicherheitsvorschriften (2011, für DWR,SWR) ein Kernschadensfall höchstens

einmal in 100 000 Jahren eintritt. Unsere Kernschmelz-Liste enthält dagegen aber seit 70

Jahren alle 2-3 Jahre auftretenden technischen Unfällen mit ihren gefährlichen Emissionen

von riesiger, tödlicher, langstrahlender Radioaktivität, die uns Menschen, ja die gesamte

Menschheit weiterhin, noch Millionen von Jahren mit schmerzhafter Krebserkrankung

vergiftet. Vor 10 Jahren hat uns die Regierung Merkel die bis nächstes Jahr dauernde

Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke als "Atomausstieg" verkaufen wollen. Ein Blick in

das nur betriebswirtschaftlich begründete Ausstiegsgesetz (Paragraph 12a) von 2011

beweist eindeutig diesen Umstand, dass damals keinerlei Schäden oder Gefahren der

Kerntechnik aufgeführt wurden. So hätten im nächsten Jahr die Energieriesen (RWE, Eon,

EnBW und Vattenfall) natürlich auch ihre Kernkraftwerke einfach weiterlaufen lassen

können. Jetzt müssen wir als Bürger wegen diesem Granaten -Fehler der Frau Merkel ihre

Milliarden schweren Klagen mit unserem Steuergeld bezahlen.

Mit diesem plötzlichen Auftreten von unvorhersehbaren Kernschmelzen kann aber nach

dem Atomgesetz § 7.1(2) keine Vorsorge getroffen werden, um Schäden beim Betrieb eines

Kernkraftwerks zu verhindern. Das bedeutet aber, dass alle deutschen und europäischen

Kernkraftwerke keinerlei Betriebsgenehmigung besitzen! Sie müssen deshalb sofort

abgeschaltet werden!


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